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Informationen für Grundstückseigentümer und Bürger zur Einführung des getrennten Abwasserbeitrags

in der Gemeinde Neu-Eichenberg durchgeführt vom Wasserverband Leine-Süd

Einführung

Die Kommunen in Hessen betreiben in der Regel ein Kanalnetz, mit dem das Abwasser, bestehend aus Schmutz- und Regenwasser, abgeleitet und gereinigt wird. Schmutzwasser fällt für den Gebrauch von Frischwasser an. Die Menge richtet sich deshalb nach dem Frischwasserverbrauch. Das Schmutzwasser verursacht Kosten bei der Entwässerung, in der Kanalisation und der Reinigung in der Kläranlage. Regenwasser fließt von überbauten und versiegelten Flächen ab. Die Menge richtet sich nach dem Niederschlag, der auf diese Flächen fällt und über die Kanalisation abgeleitet wird. Das Regenwasser verursacht Kosten durch die Entwässerung in großen Kanalquerschnitten, die Regenwasser-Entlastungsanlagen und die Regenwasserbehandlung.

Rechtliche Grundlagen

Bisher wurde der Abwasserbeitrag ausschließlich nach dem Verbrauch von Frischwasser berechnet (Frischwassermaßstab). Eine Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Regenwassers erfolgte nicht, die Kosten für die Beseitigung des Regenwassers wurden über die einheitlichen Abwasserbeiträge mitfinanziert.
Mit dem Urteil vom 02. Sept. 2009 (Az: 5A633/08) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden, dass die bisherige Erhebung der Abwasserbeitrage ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab rechtswidrig ist. In der Begründung führt das Gericht aus, dass sich der Abwasserbeitrag aus den beiden Beitragsanteilen für das Schmutzwasser und das Regenwasser zusammensetzt. Der Frischwasserbezug ist als Indikator für die Menge des eingeleiteten Regenwassers ungeeignet. Aufgrund der Menge des Frischwasserbezuges kann kein Rückschluss auf die Menge des eingeleiteten Regenwassers erfolgen. Denn die Menge des bezogenen Frischwassers ist von der Nutzung des Grundstücks (z. B. nach der Zahl der Bewohner) abhängig, während die Menge des in die Kanalisation eingeleiteten Regenwassers von den vorhandenen befestigten Flächen auf dem Grundstück abhängig ist.

Hinweis

Der Wasserverband Leine-Süd erzielt durch die Einführung des gesplitteten Abwasserbeitrags keine Mehreinnahmen. Es handelt sich lediglich um eine neue Art der Beitragsberechnung.

Neuer Verteilungsmaßstab

Aufgrund dieses Urteils sind nun die Kommunen sowie die Wasserverbände in Hessen verpflichtet, statt des bisherigen einheitlichen Abwasserbeitrags eine Schmutzwasser- und einen Niederschlagswasserbeitrag (= gesplitteter Abwasserbeitrag) mit unterschiedlichen Beitragsmaßstäben einzuführen. Es wird also kein zusätzlicher Beitrag erhoben. Vielmehr wird der bisherige Abwasserbeitrag in zwei Bestandteile aufgeteilt, um eine nach Meinung der Gerichte verursachergerechte Umverteilung der Kosten zu erlangen.

Der Abwasserbeitrag wird künftig wie folgt aufgeteilt:

Änderung des Verteilungsmaßstabs

Die Höhe der beiden künftigen Beiträge kann jedoch erst festgelegt werden, wenn die Flächenermittlung abgeschlossen ist.

Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen

Um die Kosten für die Einführung der gesplitteten Abwasserbeiträge möglichst gering zu halten, hat sich der Wasserverband Leine-Süd entschieden, auf eine eigene Befliegung des Gemeindegebiets zu verzichten. Stattdessen wurde auf Luftbildaufnahmen der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) zurückgegriffen, die gegenüber eine eigenen Befliegung deutlich preisgünstiger sind.
Diese Luftbilder wurden vom Wasserverband dem beauftragtem Planungsbüro zur Auswertung übergeben. Dabei werden zu jedem einzelnen Grundstück die vorhandenen bebauten und versiegelten Flächen ermittelt. Diese digitalisierten Daten liegen jetzt vor und werden jedem Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten /Verwalter zusammen mit einem Flächenerhebungsbogen zur Verfügung gestellt.

Erhebungsbogen, Flächenrelevanz

In diesem Erhebungsbogen haben Grundstückeigentümer nun die Möglichkeit, eventuelle Änderungen einzutragen. Diese Vorgehensweise bietet jedem Grundstückseigentümer eine wesentliche Hilfestellung für die erforderliche Flächenermittlung.

Um dem Einzelfall besser gerecht zu werden, gibt es für die verschiedenen Flächen (Wasserdurchlässigkeit für die einzelnen Versiegelungsarten) unterschiedliche Bemessungswerte (ermittelte Fläche x Faktor).

Für Dachflächen wird dabei unterschieden nach: Einleitungsfaktor
Flachdächer, geneigte Dächer 70 % (Faktor 0,7)
Gründächer 10 % (Faktor 0,1)
Für befestigten Grundstücksflächen wird unterschieden nach: Einleitungsfaktor
1. Asphalt, Beton, verfugte Platten und verfugtes Pflaster 70 % (Faktor 0,7)
2. Verbundsteine, unverfugte Platten und unverfugtes Pflaster 60% (Faktor 0,6)
3. Rasengittersteine, Ökopflaster, Schotter, Kies und Asche 30 % (Faktor 0,3)

Die Berechnung der abflusswirksamen Flächen erfolgt durch die ermittelten Brutto-Versiegelungsflächen. Diese werden mit dem Versiegelungsfaktor (z. B. Asphalt 0,7) multipliziert. Das Ergebnis ist eine abflusswirksame Nettofläche in qm, die als Berechnungsgrundlage des neuen Niederschlagsbeitrags dient.

Beispiel 1

Auf einem Grundstück werden 100 qm Dachfläche ermittelt, die in den öffentlichen Kanal entwässern.
Die beitragsrelevante Grundstücksfläche ergibt sich zu 100 qm Bruttofläche * Faktor 0,7 = 70 qm einleitungswirksame Nettofläche.

Beispiel 2

Auf einem Grundstück werden 100 qm Dachfläche ermittelt, die nur zur Hälfte in den öffentlichen Kanal entwässern, wohin gegen die andere Hälfte auf dem eigenen Grundstück versickert wird.
Die beitragsrelevante Grundstücksfläche ergibt sich zu 100 qm geteilt durch 2 Bruttofläche * Faktor 0,7 = 35 qm einleitungswirksame Nettofläche. Die Fläche, von welcher das Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickert wird bleibt ausser Ansatz, sie ist nicht beitragsrelevant.

Beispiel 3

Auf einem Grundstück werden 10 qm Rasengittersteine ermittelt, die in den öffentlichen Kanal entwässern.
Die beitragsrelevante Grundstücksfläche ergibt sich zu 10 qm Bruttofläche * Faktor 0,3 = 3 qm einleitungswirksame Nettofläche.

Beispiel 4

Auf einem Grundstück werden 10 qm Asphalt ermittelt, die in den öffentlichen Kanal entwässern..
Die beitragsrelevante Grundstücksfläche ergibt sich zu 10 qm Bruttofläche* Faktor 0,7 = 7 qm einleitungswirksame Nettofläche.

Niederschlagswassernutzung

Für die Niederschlagswassernutzung auf den Grundstücken ist eine Regelung vorgesehen.
Näheres zur Niederschlagswassernutzung

Kostenverteilung

Ziel des Wasserverband Leine-Süd ist es, den gesplitteten Abwasserbeitrag zum 01.01.2016 einzuführen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass für die arbeits- und zeitintensive Umsetzung des gesplitteten Abwasserbeitrags eine gewisse Vorlaufzeit notwendig ist und hierzu auch die Unterstützung eines qualifizierten externen Fachbüros, Planteam Mittelhessen aus Gießen, erforderlich ist.
Nach Angaben dieses Fachbüros werden sich die neuen gesplitteten Abwasserbeiträge bei den meisten Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern nur geringfügig bemerkbar machen. Eigentümer von Anwesen mit großen Dachflächen oder großen versiegelten Flächen, die an die Kanalisation angeschlossen sind, werden künftig jedoch höhere Abwasserbeitrage bezahlen.

Bürgerberatung und Bürgerinformation

Der Wasserverband Leine-Süd wird einen Informationsabend für die Grundstückseigentümer durchführen und dabei über die spezifischen Details, z. B. die Berechnung der versiegelten Flächen oder die Bewertung von Regenwasserzisternen und Versickerungsanlagen, ausführlich informieren. Dieser Informationsabend findet am 08. April um 19:00 in Neu-Eichenberg-Hebenshausen im Gasthaus Waldmann statt.

Terminübersicht Bürgerinformation und Bürgerberatung
Ansprechpartner und Telefonnummern