Niederschlagswassernutzung, Versickerung und Speicherung

Niederschlagswassernutzung

Niederschlagswassernutzungsanlagen ohne Anschluss an den Kanal

Soweit es von der Niederschlagswassernutzunganlage keinen direkten oder indirekten Anschluss an den Kanal gibt, bleibt die in die Niederschlagswassernutzunganlage einleitende Fläche außer Ansatz und ist nicht beitragsrelevant (Nettofläche gleich Null).

Niederschlagswasserspeicher (Zisternen) mit Anschluss an den Kanal

Werden Zisternen mit Anschluß an den öffentlichen Kanal betrieben, so bleibt die Fläche, von der das Niederschlagswasser in diese Anlagen eingeleitet wird bei der Feststellung der Berechnungsfläche (Nettofläche) außer Ansatz, sofern die Zisterne über eine Kapazität von mindestens 3 cbm je 100 qm angeschlossener Fläche verfügt.

Ein Fallbeispiel

Tabelle DV-Flaechenaufstellung

Erläuterung

In obigem Beispiel ist die Dachfläche D1 an eine Zisterne angeschlossen, die über einen Überlauf in den Kanal entwässert. Die Zisterne hat ein Volumen von 4,8 cbm. Pro 1.000 Liter Zisterneninhalt werden ab einer Mindestgröße der Zisterne von 3 cbm 33,3 qm Dachfläche abgezogen.
In diesem Fall bedeutet dies, dass bei 4.800 Liter Zisterneninhalt 160 qm Dachfläche abgezogen werden, verbleiben für die Dachfläche D1 unter Berücksichtigung des Versiegelungsfaktors 0,7 qm 36 qm Beitragenrelevante Fläche (= Nettofläche).

Anlagen zur Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser

Werden Anlagen zur Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser betrieben und haben diese Anlagen einen Notüberlauf in die Anlagen des Verbands, so wird das sich aus der befestigten Fläche ergebende Niederschlagswasserentgelt auf 10 v. Hundert reduziert. Voraussetzung ist ein Stauvolumen von mindestens 2,0 cbm je 100 qm angeschlossener Fläche in der Anlage zur Versickerung und Speicherung des Niederschlagswassers.

Folgende Bauformen von Anlagen zur Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser sind möglich:

Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser sind in der Regel genehmigungspflichtig. Falls Sie angeben, das Sie eine Versickerungsanlage nutzen, so fügen dem Auskunftsbogen die Baugenehmigung bei.